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Ungarn, Tschechien, Polen brechen EU-Recht

Luxemburg. Wegen mangelnder Solidarität bei der Verteilung von Flüchtlingen haben Ungarn, Polen und Tschechien nach Ansicht einer wichtigen EU-Gutachterin gegen EU-Recht verstoßen. Die drei Länder hätten sich nicht weigern dürfen, einen Beschluss zur Umverteilung syrischer und anderer Asylbewerber aus Griechenland und Italien umzusetzen, befand die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Eleanor Sharpston, am Donnerstag in Luxemburg.(dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 01.11.2019, Seite 6, Ausland

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