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Kommunen droht Verlust von Steuerprivileg

München. Wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Beihilferecht legt der Bundesfinanzhof die Regelungen zur Privilegierung kommunaler Betriebe im deutschen Steuerrecht dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Dabei geht es um die Frage, ob kommunale GmbH ihre Verluste steuerlich verrechnen dürfen und dadurch weniger Körperschaftsteuer zahlen als private Firmen. Der Bundesfinanzhof betrachtet diese Verlustverrechnungen als »verdeckte Gewinnausschüttung« an die Kommunen, wie aus einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung hervorgeht. Sollte der EuGH diese Privilegien ebenfalls zu unzulässigen staatlichen Beihilfen erklären, drohen Kommunen erhebliche Steuernachforderungen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 25.10.2019, Seite 2, Inland

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