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Aus: Ausgabe vom 19.10.2019, Seite 15 / Geschichte

Anno … 43. Woche

1954, 23. Oktober: Die Mitglieder des Brüsseler Fünfmächtepakts sowie die BRD und Italien unterzeichnen auf einer Konferenz in der französischen Hauptstadt die Pariser Verträge. Dessen bedeutendster Teil ist der Deutschlandvertrag, der das Besatzungsregime in Westdeutschland beendet und für den Separatstaat eine Teilsouveränität vorsieht. Dessen Staatsgewalt über die inneren und äußeren Angelegenheiten bleibt durch Vorbehaltsrechte der Besatzungsmächte eingeschränkt. Das Vertragswerk regelt den Beitritt zur NATO, enthält zudem ein Abkommen über die Stationierung ausländischer Truppen in der BRD, den Vertrag über die Westeuropäische Union (WEU), ein Abkommen über das Statut des Saargebiets sowie einen Truppen- und einen Finanzvertrag zu Stationierungskosten. Die Bundesregierung wird als »einzige deutsche Regierung« anerkannt.

1959, 23. Oktober: Der bundesdeutsche Innenminister Gerhard Schröder (CDU), in der Zeit der Naziherrschaft Mitglied in der NSDAP und der SA, stellt einen Verbotsantrag gegen die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN). Seit 1951 hatte die von den Christdemokraten geführte Bundesregierung versucht, die Organisation zu verbieten. Zwischenzeitlich waren deren Büros vorübergehend geschlossen worden. 1962 erklärt das Bundesverwaltungsgericht die VVN für nicht verfassungsfeindlich.

1989, 23. Oktober: Der Präsident der ungarischen Nationalversammlung, Matyas Szurös, ruft die Ungarische Republik aus und wird deren erstes Staatsoberhaupt. Die Umwandlung des politischen und Rechtssystems in eine bürgerlich-parlamentarische Demokratie erfolgt im Rahmen einer umfassenden Verfassungsänderung, die am 23. Oktober 1989 beschlossen wird. Formal bleibt die alte Verfassung von 1949 in Kraft, allerdings in so stark veränderter Form, dass die seit 1949 bestehende Volksrepublik Ungarn aufhört zu bestehen.

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