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Gericht: Keine Sanktionen gegen Johnson

Edinburgh. Das oberste schottische Gericht will dem britischen Premierminister Boris Johnson vorerst nicht mit Zwangsmaßnahmen drohen, sollte er sich nicht an das Gesetz gegen einen ungeregelten EU-Austritt halten. Das berichteten britische Medien am Montag aus dem Gerichtssaal in Edinburgh. Das britische Parlament hatte im September ein Gesetz verabschiedet, das den Premier dazu verpflichtet, eine Verlängerung der »Brexit«-Frist zu beantragen, sollte bis zum 19. Oktober kein Abkommen ratifiziert sein. Johnson erklärt jedoch weiterhin, die EU zur Not auch ohne Vertrag am 31. Oktober verlassen zu wollen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 08.10.2019, Seite 2, Ausland

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