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EU-Prüfverfahren für Glyphosat gültig

Luxemburg. Die auch bei der Zulassung des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat angewandten Prüfverfahren in der EU bleiben nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gültig. Es gebe nichts, was die Gültigkeit der maßgeblichen EU-Pflanzenschutzmittelverordnung in Frage stellen könnte, entschied der EuGH am Dienstag. Ein französisches Gericht wollte wissen, ob die Verordnung ausreicht, um den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vollständig zu gewährleisten. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 02.10.2019, Seite 5, Inland

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