EuGH entscheidet über Vorratsdatenspeicherung
Leipzig. Die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland bleibt vorerst verboten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig setzte am Mittwoch einen Rechtsstreit um die Datensammelei zwischen der Bundesnetzagentur und der Deutschen Telekom sowie dem Internetprovider Spacenet aus und legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Die Luxemburger Richter sollen die Frage beantworten, ob die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist. Damit wird noch einige Zeit bis zu einem rechtskräftigen Urteil vergehen. Bis zu einer solchen Entscheidung hatte die Bundesnetzagentur die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung bereits 2017 ausgesetzt.
Datenschützer und der Verband der Internetwirtschaft (eco) riefen die Bundesregierung auf, jetzt ein politisches Signal gegen die Überwachung zu setzen. Der Verein Digitalcourage, der per Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung vorgeht, forderte die Bundesregierung auf, sich »für eine massenüberwachungsfreie Lösung in der EU« einzusetzen. Allerdings sei das Gegenteil der Fall. »Alles, was wir aktuell auf EU-Ebene sehen ist, dass Regierungen der EU-Länder einen kompromisslosen Kurs in Richtung Massenüberwachung fahren. Grundrechte und Urteile werden ignoriert – Deutschland macht mit«, erklärte Sprecher Friedemann Ebelt. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, erklärte dagegen, die Vorratsdatenspeicherung sei wichtig zur Bekämpfung schwerster Kriminalität. (dpa/jW)
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