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Online Extra
15.08.2019, 18:16:46 / Inland

Parteispenden: CDU scheitert vor Gericht

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Berlin. Parteien dürfen nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts Spenden nur annehmen, wenn der wahre Geldgeber bekannt ist. Das gelte auch für Geheimagenten mit mehreren Identitäten, entschied das Gericht am Donnerstag. Die CDU bekomme kein Geld aus der Parteienfinanzierung zurück, der Sanktionsbescheid der Bundestagsverwaltung vom April 2017 sei rechtens. Damit wurde eine Klage der Partei zurückgewiesen.

Es ging um eine Summe von 234.500 Euro, die sich aus zu Unrecht angenommenen Spenden sowie Strafzahlungen nach dem Parteiengesetz zusammensetzte und vom Exgeheimagenten des BND Werner Mauss stammen sollen. »Auch bei Spenden von Geheimagenten gilt das Transparenzgebot des Parteiengesetzes«, sagte Gerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter. Eine Berufung gegen das Urteil wurde zugelassen.

Die CDU wollte den Bescheid gerichtlich aufheben lassen und das Geld zurückerstattet bekommen. In dem Papier vom April 2017 hatte die Verwaltung des Bundestages festgestellt, die Partei habe von 2002 bis 2016 gegen das Verbot verstoßen, Auslandsspenden beziehungsweise anonyme Spenden anzunehmen. (dpa/jW)