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Wegen Fixierung: Land Hessen muss zahlen

Frankfurt am Main. Wegen der Fixierung und Zwangsmedikation einer Psychiatriepatientin muss das Land Hessen der Frau 12.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Aufgrund der nicht vorliegenden Genehmigung durch einen Richter seien die Fixierungen rechtswidrig gewesen, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung. Dasselbe gelte für die Zwangsbehandlung der Klägerin. Die betroffene Patientin war 2014 gegen ihren Willen in die psychiatrische Abteilung eines Krankenhauses eingewiesen und während ihres gut zweiwöchigen Klinikaufenthalts teilweise fixiert und mit Medikamenten therapiert worden. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.07.2019, Seite 4, Inland

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