Zum Inhalt der Seite
EU-Gericht

Sanktionen gegen Janukowitsch annulliert

Luxemburg. Das Gericht der Europäischen Union hat am Donnerstag Vermögenssperren gegen den früheren ukrainischen Präsidenten Wiktor Janukowitsch und ihm nahestehende Politiker und Geschäftsleute teilweise für nichtig erklärt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Rat der EU kann noch bis Ende September Rechtsmittel einlegen. Sollte ein möglicher Einspruch verworfen werden, könnte das Urteil die Grundlage für Schadenersatzklagen der Betroffenen gegen die EU sein.

Die EU hatte im März 2014 kurz nach dem Putsch in der Ukraine die Konten des gestürzten Staatschefs gesperrt und ihm ebenso wie weiteren Personen vorgeworfen, öffentliche Gelder veruntreut oder ihre Ämter missbraucht zu haben. Das EU-Gericht monierte nun, dass bei der Sanktionsentscheidung nicht ausreichend die Einhaltung von Grundrechten geprüft worden sei. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 12.07.2019, Seite 1, Ausland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!