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Terroranklage gegen »Revolution Chemnitz«

Karlsruhe. Der Generalbundesanwalt hat nach Informationen von Spiegel online vom Dienstag Anklage gegen acht Mitglieder der rechtsextremen Gruppe »Revolution Chemnitz« erhoben. Den Beschuldigten wird demnach vorgeworfen, eine terroristische Vereinigung gebildet zu haben. Im Zuge der Ausschreitungen in Chemnitz im Spätsommer 2018 sollen sich acht Männer im Messengerdienst »Telegram« zu einer Gruppe mit dem Namen »Planung der Revolution« zusammengeschlossen haben. Am 1. Oktober wurden sie verhaftet. Der Bundesgerichtshof (BGH) ordnete kürzlich an, dass sechs der acht Beschuldigten in Untersuchungshaft bleiben müssen. Den Männern sei es darum gegangen, die Unruhen in Chemnitz zu nutzen, um mit gewaltsamen Aktionen am 3. Oktober 2018 einen Systemwechsel »im Sinne ihrer rechtsradikalen Ideologie einzuleiten«, hieß es in dem BGH-Beschluss. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 26.06.2019, Seite 2, Inland

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