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Länder: Kinderrechte ins Grundgesetz

Weimar. Die Jugend- und Familienminister aller 16 Bundesländer haben sich auf eine stärkere Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz der Bundesrepublik geeinigt. Entsprechend des bei einem Treffen am Freitag in Weimar einstimmig gefassten Beschlusses sollen Kinder stärker bei staatlichen Entscheidungen berücksichtigt werden. In der Verfassung soll unter anderem festgehalten werden, dass der Staat Sorge für kindergerechte Lebensbedingungen tragen soll. Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern soll nun bis Ende des Jahres Vorschläge für die dazu nötige Verfassungsänderung ausarbeiten. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 18.05.2019, Seite 4, Inland

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