Zum Inhalt der Seite
27.04.2019
Betriebsverfassungsgesetz

Betriebsratswahl ungültig

Gerichtsurteil: Daimler hätte an Standorten in Berlin und Gernsbach eigene Interessenvertretungen bilden müssen

Von Tilman Baur
Die Betriebsratswahl des zum Daimler-Konzern gehörenden Betriebs »Zentrale Stuttgart«, die im vergangenen März stattgefunden hat, muss aller Voraussicht nach wiederholt werden. Das Stuttgarter Arbeitsgericht hat die Wahl am Donnerstag für unwirksam erklärt. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, eine Beschwerde vor dem Landesarbeitsgericht ist binnen eines Monats möglich. Von der Entscheidung sind 17.000 Beschäftigte des Betriebs Zentrale betroffen. Sie hatten am ...

Artikel-Länge: 5123 Zeichen

Damit unabhängiger Journalismus weiter möglich bleibt: Unterstützen Sie die junge Welt mit einem Abonnement und erhalten Sie Zugang zu allen Analysen, Reportagen und Kommentaren.

Dein Abo zählt!

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90