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27.04.2019
Betriebsverfassungsgesetz

Betriebsratswahl ungültig

Gerichtsurteil: Daimler hätte an Standorten in Berlin und Gernsbach eigene Interessenvertretungen bilden müssen

Von Tilman Baur
Die Betriebsratswahl des zum Daimler-Konzern gehörenden Betriebs »Zentrale Stuttgart«, die im vergangenen März stattgefunden hat, muss aller Voraussicht nach wiederholt werden. Das Stuttgarter Arbeitsgericht hat die Wahl am Donnerstag für unwirksam erklärt. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, eine Beschwerde vor dem Landesarbeitsgericht ist binnen eines Monats möglich. Von der Entscheidung sind 17.000 Beschäftigte des Betriebs Zentrale betroffen. Sie hatten am ...

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