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Veranstaltungsverbot: DGB siegt vor Gericht

Münster. Die nordrhein-westfälische Stadt Dülmen muss dem örtlichen Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) städtische Räumlichkeiten für dessen Empfang anlässlich des 1. Mai überlassen. Das hat am vergangenen Freitag das Verwaltungsgericht Münster per einstweiliger Anordnung entschieden. Zuvor hatte der DGB gegen das Verbot seiner Veranstaltung durch die von Bürgermeisterin Lisa Stremlau (SPD) geführte Stadt geklagt (jW berichtete). Die Veranstaltung war mit Verweis auf einen Ratsbeschluss von 2017, der Parteien in Wahlkampfzeiten die Nutzung von öffentlichen Einrichtungen untersagt, verboten worden. Beim DGB, so das Gericht in einer Pressemitteilung, handele es sich aber nicht um eine »politische Partei«. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 15.04.2019, Seite 4, Inland

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