Zum Inhalt der Seite

Berliner Gericht hebt Mietspiegel auf

Berlin. Der Immobilienkonzern »Deutsche Wohnen« hat vor dem Berliner Landgericht einen Prozess gewonnen und kann nun eine Mieterhöhung oberhalb des Mietspiegels durchsetzen. Das berichtet der Tagesspiegel am Donnerstag. In der Urteilsbegründung führe das Gericht demnach aus, im Mietspiegel keine geeignete Schätzgrundlage für die Miete der Wohnung erkennen zu können. Ein von der »Deutschen Wohnen« beauftragter Sachverständiger habe hingegen nachvollziehbar geschildert, wie er die Mieterhöhung aufgrund von Vergleichswohnungen aus dem Datenbestand des Konzerns berechnet habe. (jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 12.04.2019, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!