Zum Inhalt der Seite

Prozess gegen deutsche IS-»Sittenpolizistin«

München. Vor dem Oberlandesgericht München hat am Dienstag der deutschlandweit erste Prozess gegen eine IS-Rückkehrerin wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung begonnen. Die 27 Jahre alte Jennifer W. soll sich 2014 der Dschihadistenmiliz »Islamischer Staat« angeschlossen haben. Laut Anklage ließ sie im Irak ein von ihr und ihrem Mann als Sklavin gekauftes fünfjähriges Mädchen qualvoll verdursten. Deshalb ist sie auch wegen Mordes und Kriegsverbrechen angeklagt. W. soll außerdem für den IS als »Sittenpolizistin« patrouilliert und andere Frauen ermahnt haben, sich an die Kleiderordnung zu halten. (AFP/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 10.04.2019, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!