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26.03.2019
§219a StGB

Frauen in Not sind kein Thema

Immer weniger Ärzte nehmen Schwangerschaftsabbrüche vor. Zahl der Beratungsangebote unklar

Von Susan Bonath
Schwangere Frauen in Not finden in Deutschland immer schwerer Hilfe. Die Zahl der Kliniken und Arztpraxen, die Abbrüche vornehmen, sinkt kontinuierlich. Zwar billigte der Bundesrat kürzlich eine Reform des Strafparagrafen 219 a, wonach nun Gynäkologen zumindest öffentlich mitteilen dürfen, ob sie diese Eingriffe durchführen. Doch an der Gängelei der Frauen mittels Beratungspflicht und Wartefrist ändert das ebensowenig wie an dem stets drohenden Gesetzeskonflikt für ...

Artikel-Länge: 3909 Zeichen

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