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EU soll Menschenrechte verteidigen

Strasbourg. Die EU soll nach dem Willen des Parlaments mit Sanktionen gegen Personen vorgehen können, die Menschenrechtsverletzungen begangen haben. So könnten Einreiseverbote verhängt und europäische Konten eingefroren werden. Die Mitgliedsstaaten sollen aber nicht einstimmig darüber entscheiden, sondern in qualifizierter Mehrheit, wie es in der rechtlich nicht bindenden Entschließung hieß. Einem dann von der EU-Kommission oder vom Hohen Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik eingereichten Vorschlag müssten demnach nur 16 der 28 EU-Länder zustimmen.(dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 15.03.2019, Seite 7, Ausland

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