27.02.2019
Demokratie
Zu laut geworden
ATTAC ist laut Urteil des Bundesfinanzhofs nicht gemeinnützig. Weitere Organisationen bedroht. Gesetzesnovelle
Von Stefan Diefenbach-Trommer
Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat laut einem am Dienstag veröffentlichten Urteil der gobalisierungskritischen Organisation ATTAC die Gemeinnützigkeit aberkannt. ATTAC versuche, die politische Meinung zu beeinflussen. Dies trage nicht zur politischen Bildung bei und sei damit nach dem Steuerrecht nicht gemeinnützig. Die Entscheidung des BFH im Fall ATTAC ist eine Einschränkung zivilgesellschaftlicher Handlungsspielräume. Das Bundesgericht liest das Gesetz so, ...
Artikel-Länge: 3375 Zeichen


