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24.01.2019 / Inland / Seite 5

Pflege ist »sozialwidrig«

Jobcenter bestraft Frau, die ihre Mutter betreuen muss. Gericht hebt Sanktionen auf. Hohe Rückforderungen bei Hartz-IV-Leistungen kein Einzelfall

Susan Bonath

Wenn Reiche Steuern in Milliardenhöhe hinterziehen, schaut der Staat am liebsten weg. Doch wehe, wenn Arme sich nicht zu jedweden Bedingungen dem Arbeitsmarkt unterwerfen. Im niedersächsischen Landkreis Osterholz hatte eine Hartz-IV-Aufstockerin ihren Job aufgegeben, um ihre schwerbehinderte Mutter zu pflegen. Das Jobcenter stufte dies als »sozialwidriges Verhalten« ein. Zur Strafe forderte es Leistungen für fast zwei Jahre zurück und drangsalierte die 38jährige mi...

Artikel-Länge: 4180 Zeichen

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