Zum Inhalt der Seite
24.01.2019
Hartz IV

Pflege ist »sozialwidrig«

Jobcenter bestraft Frau, die ihre Mutter betreuen muss. Gericht hebt Sanktionen auf. Hohe Rückforderungen bei Hartz-IV-Leistungen kein Einzelfall

Von Susan Bonath
Wenn Reiche Steuern in Milliardenhöhe hinterziehen, schaut der Staat am liebsten weg. Doch wehe, wenn Arme sich nicht zu jedweden Bedingungen dem Arbeitsmarkt unterwerfen. Im niedersächsischen Landkreis Osterholz hatte eine Hartz-IV-Aufstockerin ihren Job aufgegeben, um ihre schwerbehinderte Mutter zu pflegen. Das Jobcenter stufte dies als »sozialwidriges Verhalten« ein. Zur Strafe forderte es Leistungen für fast zwei Jahre zurück und drangsalierte die 38jährige mi...

Artikel-Länge: 4180 Zeichen

Lesen Sie 10 Wochen lang alle Inhalte der Tageszeitung junge Welt für nur 10 Euro. Das Aktionsabo endet automatisch nach Ablauf und muss nicht gekündigt werden.

Dein Abo zählt!

Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90