15.12.2018
Lex PKK
Rechtssicherheit in Bayern
In München ist das Zeigen von YPG- und YPJ-Fahnen sowohl erlaubt als auch verboten
Von Sebastian Lipp
Mit teils absurden Verfahren gehen Polizei und Justiz in München gegen Menschen vor, die sich mit den kurdischen Volks- und Frauenverteidigungseinheiten (YPG und YPJ) in Nordsyrien solidarisieren. Am Freitag musste sich Benjamin Ruß für das Zeigen der Symbole vor dem Amtsgericht München verantworten. Im März 2017 hatte der Aktivist ein Foto mit der Fahne der YPG öffentlich als Profilbild auf Facebook genutzt, ein Jahr später hatte er eine entsprechende Fahne auf ein...
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