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Ausbau der A8 wohl nicht auf Staatskosten

München. Die Bundesrepublik muss voraussichtlich keine Mehrkosten für den Ausbau der Autobahn 8 zwischen Augsburg und Ulm an den privaten Betreiber erstatten. Nach Sichtung der eingereichten Unterlagen und Schriftsätze, darunter ein Urteil des Landgerichts München I, werde die eingelegte Berufung von der Tendenz her »eher keinen Erfolg haben«, sagte Richter Gerhard Buchner vom Oberlandesgericht München am Dienstag zu Verhandlungsbeginn. Seit Jahren streiten Firma und Staat über Mehrkosten von 34,4 Millionen Euro für rund 58 Kilometer Autobahn. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 05.12.2018, Seite 5, Inland

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