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06.10.2018
Eilklagen erfolgreich

Klatsche für RWE

Doppelte Niederlage für Energiekonzern: Hambacher Forst darf vorerst nicht gerodet werden, Demonstrationsverbot aufgehoben.

Von Manuela Bechert
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Freitag im Eilverfahren entschieden, dass der Energiekonzern RWE den Hambacher Forst nicht zugunsten des Braunkohleabbaus roden darf, bis über die Klage des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) entschieden ist. »Dies ist eine schallende Ohrfeige des Gerichtshofes an die NRW Landesregierung«, erklärte Greenpeace-Geschäftsführer Martin Kaiser, Mitglied des Kohleausschusses. Auch das polizeiliche Verbot der für di...

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