»Verwandtenaffäre«: Gericht stärkt Presse
Leipzig. Im Zusammenhang mit der sogenannten Verwandtenaffäre im Bayerischen Landtag hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Auskunftsanspruch der Presse gestärkt. Es entschied in einem am Freitag veröffentlichten Urteil (Az. BVerwG 7 C 5.17), dass der Landtag einem Journalisten Auskunft über das von einem Abgeordneten an seine Ehefrau als Beschäftigte im häuslichen Abgeordnetenbüro gezahlte Gehalt geben muss. Die »Verwandtenaffäre« war im Jahr 2013 bekannt geworden. Eine Vielzahl von Abgeordneten des Bayerischen Landtags hatten enge Verwandte und Ehepartner auf Staatskosten beschäftigt. (AFP/jW)
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