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Indien: Biometrische Datenbank legal

Neu-Delhi. Indiens Oberster Gerichtshof hat das Ausweisprogramm »Aadhaar«, bei dem die biometrischen Daten von mehr als einer Milliarde Menschen gespeichert werden, für zulässig erklärt. Es hatte eine Reihe von Klagen dagegen gegeben, unter anderem wegen Verletzung des Rechts auf Privatsphäre. Das Gericht sah dieses Grundrecht als ausreichend geschützt an, setzte in seinem Urteil am Mittwoch in Neu-Delhi allerdings einige Grenzen. In einer zentralen Datenbank sind unter anderem persönliche und biometrische Daten gespeichert sind, darunter Scans der Iris sowie Fingerabdrücke. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 27.09.2018, Seite 7, Ausland

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