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12.09.2018

Weltliches Urteil

EuGH widerspricht Arbeitsrecht der Kirche

Von Daniel Behruzi
Es ist ein skurriler Fall, über den der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag entschied: Die Kündigung eines katholischen Chefarztes in einer katholischen Klinik könnte eine verbotene Diskriminierung wegen Religion darstellen. Skurril nicht nur deshalb, weil der Kündigungsgrund – der Arzt hatte nach seiner Scheidung erneut geheiratet – für die meisten Menschen im 21. Jahrhundert unverständlich sein dürfte. Vollends absurd ist, dass es in katholischen Einrichtun...

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