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Fall Sami A.: Kein Zwangsgeld für Bochum

Münster. Wegen der bisher nicht erfolgten Rückholung des widerrechtlich nach Tunesien abgeschobenen Sami A. muss die Stadt Bochum kein Zwangsgeld zahlen. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat noch am Dienstag der Beschwerde der Stadt gegen ein Urteil des Gelsenkirchener Verwaltungsgerichts stattgegeben. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 30.08.2018, Seite 4, Inland

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