Münster. Wegen der bisher nicht erfolgten Rückholung des widerrechtlich nach Tunesien abgeschobenen Sami A. muss die Stadt Bochum kein Zwangsgeld zahlen. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat noch am Dienstag der Beschwerde der Stadt gegen ein Urteil des Gelsenkirchener Verwaltungsgerichts stattgegeben. (AFP/jW)