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04.08.2018
Flüchtlingspolitik

Familie nur für Ausgewählte

Nachzug von Angehörigen subsidiär schutzberechtigter Flüchtlinge wieder möglich – in engen Grenzen und mit Bürokratiehürden

Von Ulla Jelpke
Seit dem 1. August dürfen wieder Angehörige von subsi­diär Schutzberechtigten nach Deutschland kommen. Allerdings ist die Zahl der Nachziehenden auf 1.000 monatlich begrenzt, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Im März 2016 hatte die damalige Bundesregierung den Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutzstatus im Rahmen einer der zahlreichen Asylrechtsverschärfungen zunächst für zwei Jahre ausgesetzt. Der Stopp wurde Anfang dieses Jahres bis Juli verlängert. A...

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