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Aus: Ausgabe vom 28.07.2018, Seite 15 / Geschichte

Anno … 31. Woche

1878, 30. Juli: Nach zwei vorausgegangenen Attentaten auf Kaiser Wilhelm I. gewinnen die Deutschkonservative Partei und die Deutsche Reichspartei zusammen die Reichstagswahlen. Die neue Zusammensetzung des zuvor liberal beherrschten Parlaments ermöglicht Reichskanzler Otto von Bismarck die Verabschiedung des Sozialistengesetzes zum Verbot der Sozialdemokratie, das erst 1890 wieder aufgehoben wird.

1903, 30. Juli: In Brüssel wird insgeheim der II. Parteitag der 1898 gegründeten Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Russlands eröffnet. Er muss bald darauf nach London verlegt werden, weil die Polizei die Delegierten zum Verlassen Belgiens auffordert. Auf dem einmonatigen Parteitag streiten die später so bezeichneten Bolschewiki und Menschewiki über Parteiprogramm und Statut. Die von Lenin vertretene Konzeption des Parteiaufbaus auf der Grundlage des demokratischen Zen­tralismus und der proletarische Internationalismus setzen sich als ideologische Leitlinien mit knapper Mehrheit durch. In der Folge spaltet sich die russische Sozialdemokratie.

1933, 1. August: Die Antifaschisten August Lütgens, Bruno Tesch, Karl Wolff und Walter Möller werden im Gefängnis Hamburg-Altona hingerichtet. Der Richter hatte das Todesurteil im ersten großen Terrorprozess in Hamburg im Juni 1933 ohne Beweise gefällt. Den Antifaschisten wurde vorgeworfen, am 17. Juli 1932 bei einen Aufmarsch von über 10.000 Nazis durch Altona zwei SA-Männer getötet zu haben. Das Urteil wird erst 1992 aufgehoben und die Hingerichteten werden rehabilitiert.

1943, 2. August: Im Vernichtungslager Treblinka beginnt ein Aufstand der Häftlinge. Dabei werden mehrere Gebäude der Anlage zerstört, etwa 200 bis 250 Insassen gelingt die Flucht. Es ist die erste bewaffnete Erhebung in einem faschistischen Lager. Bei der Niederschlagung ermordet die SS Tausende Häftlinge. In Treblinka werden innerhalb knapp eines Jahres mehr als 900.000 Menschen, hauptsächlich polnische Juden sowie Tausende Roma, umgebracht.

1958, 30. Juli: Das Bundesverfassungsgericht hält eine beabsichtigte Volksbefragung über die Aufstellung von Nuklearwaffen unter NATO-Oberbefehl im deutschen Bundesgebiet für verfassungswidrig. Die von einem breiten Bündnis getragene Bewegung »Kampf dem Atomtod« gibt daraufhin ihre Kampagne auf. Der Deutsche Bundestag hatte mit der Stimmenmehrheit der CDU/CSU-Fraktion am 25. März 1958 die Aufstellung solcher Waffen erlaubt.

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