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15.06.2018
Rassismus

Rassistische Praxis

Berliner Polizei arbeitet mit »Racial Profiling« und der Definition »gefährlicher Orte«. Senat steht in der Kritik

Von Jan Greve
Vielerorts arbeiten Landesregierungen derzeit daran, Polizeigesetze zu verschärfen – das bayerische »Polizeiaufgabengesetz« macht offensichtlich Schule. Die damit einhergehende Verschiebung von Rechtsnormen ist allerdings kein neues Phänomen, wie sich am Beispiel des »Racial Profiling« zeigt. Gemeint ist damit die Kontrolle von Menschen aufgrund äußerer Merkmale wie etwa ihrer Hautfarbe – letztlich also nach rassistischen Kriterien ausgeführte Polizeiarbeit. Zusätzl...

Artikel-Länge: 4023 Zeichen

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