-
09.05.2018
- → Kapital & Arbeit
Berlin zweifelt Klage von Vattenfall an
Berlin. Die Bundesregierung zweifelt die Berechtigung des laufenden Schiedsverfahrens zur Milliardenklage des Energiekonzerns Vattenfall gegen den deutschen Atomausstieg an. In der Antwort der Regierung auf eine kleine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Klaus Ernst (Die Linke), die Reuters am Dienstag vorlag, heißt es, man müsse »die Zulässigkeit des Schiedsverfahrens« im Licht der Begründung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) neu bewerten. Es geht dabei um Klagen von Unternehmen aus der Europäischen Union gegen einen Mitgliedsstaat der Union. Vattenfall wies die Argumentation zurück. (Reuters/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!