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EuGH-Schlappe für US-Konzern

Luxemburg. Der US-Fahrdienstbetreiber Uber (siehe Text unten) hat im Streit mit Frankreich über sein Angebot »Uber-Pop« eine weitere Schlappe erlitten. Der »Europäische Gerichtshof« (EuGH) erklärte am Dienstag, Frankreich habe das Recht, Strafverfahren gegen lokale Manager der Firma einzuleiten.

»Die Mitgliedsstaaten können die illegale Ausübung von Verkehrsaktivitäten im Rahmen des Uber-Pop-Dienstes verbieten und bestrafen, ohne die Kommission im Vorfeld des Gesetzesentwurfs zu benachrichtigen«, hieß es. In dem konkreten Fall ging es um den Einsatz von nicht lizenzierten Fahrern durch Uber im Rahmen des genannten Dienstes in Frankreich. Der ist inzwischen eingestellt worden. (Reuters/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 11.04.2018, Seite 9, Kapital & Arbeit

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