Zum Inhalt der Seite

»My Taxi«: BGH billigt Rabattaktionen

Karlsruhe. Das Unternehmen »My Taxi« darf künftig wieder mit Rabattgutscheinen für Taxifahrten werben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Donnerstag in Karlsruhe ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt auf, das die Aktion des Hamburger Unternehmens untersagt hatte. Der 1. Zivilsenat sah keinen Verstoß gegen die Tarifpflicht, weil der Fahrer den vollen Preis erhalte und das Unternehmen selbst kein Taxibetreiber sei.

Mit den Gutscheinen brauchten Kunden, die über die »My Taxi«-App ein Fahrzeug bestellt hatten, nur den halben Preis zu bezahlen. Das zum Daimler-Konzern gehörende Unternehmen legte jeweils die andere Hälfte drauf und beglich die Gesamtrechnung. Auch ein unlauteres Verhalten zum Zwecke der Verdrängung von Konkurrenten sahen die Richter nicht, weil das Angebot zeitlich beschränkt war und nur in wenigen Städten galt. Geklagt hatte die Genossenschaft Taxi Deutschland. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 31.03.2018, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!