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»My Taxi«: BGH billigt Rabattaktionen

Karlsruhe. Das Unternehmen »My Taxi« darf künftig wieder mit Rabattgutscheinen für Taxifahrten werben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Donnerstag in Karlsruhe ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt auf, das die Aktion des Hamburger Unternehmens untersagt hatte. Der 1. Zivilsenat sah keinen Verstoß gegen die Tarifpflicht, weil der Fahrer den vollen Preis erhalte und das Unternehmen selbst kein Taxibetreiber sei.

Mit den Gutscheinen brauchten Kunden, die über die »My Taxi«-App ein Fahrzeug bestellt hatten, nur den halben Preis zu bezahlen. Das zum Daimler-Konzern gehörende Unternehmen legte jeweils die andere Hälfte drauf und beglich die Gesamtrechnung. Auch ein unlauteres Verhalten zum Zwecke der Verdrängung von Konkurrenten sahen die Richter nicht, weil das Angebot zeitlich beschränkt war und nur in wenigen Städten galt. Geklagt hatte die Genossenschaft Taxi Deutschland. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 31.03.2018, Seite 4, Inland

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