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Konsularischer Schutz: Bundesrat billigt Gesetz

Berlin. Im Notfall können Deutsche im Ausland den Schutz von Konsulaten anderer EU-Staaten in Anspruch nehmen, wenn Deutschland im Drittland konsularisch nicht vertreten ist – und umgekehrt. Der Bundesrat ließ entsprechende Gesetzespläne am Freitag passieren, damit eine EU-Richtlinie zum Schutz von EU-Bürgern in außereuropäischen Staaten in deutsches Recht umgesetzt wird. Durch die Gesetzesänderung sollen alle EU-Bürger gleichgestellt werden. Wenn ein deutscher Staatsbürger im Ausland Hilfe benötigt, es dort aber keine deutsche Botschaft gibt, kann er bereits jetzt die konsularische Unterstützung anderer EU-Mitgliedsstaaten in Anspruch nehmen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 24.03.2018, Seite 1, Inland

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