Zum Inhalt der Seite

Konsularischer Schutz: Bundesrat billigt Gesetz

Berlin. Im Notfall können Deutsche im Ausland den Schutz von Konsulaten anderer EU-Staaten in Anspruch nehmen, wenn Deutschland im Drittland konsularisch nicht vertreten ist – und umgekehrt. Der Bundesrat ließ entsprechende Gesetzespläne am Freitag passieren, damit eine EU-Richtlinie zum Schutz von EU-Bürgern in außereuropäischen Staaten in deutsches Recht umgesetzt wird. Durch die Gesetzesänderung sollen alle EU-Bürger gleichgestellt werden. Wenn ein deutscher Staatsbürger im Ausland Hilfe benötigt, es dort aber keine deutsche Botschaft gibt, kann er bereits jetzt die konsularische Unterstützung anderer EU-Mitgliedsstaaten in Anspruch nehmen. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 24.03.2018, Seite 1, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!