Berlin. Im Notfall können Deutsche im Ausland den Schutz von Konsulaten anderer EU-Staaten in Anspruch nehmen, wenn Deutschland im Drittland konsularisch nicht vertreten ist – und umgekehrt. Der Bundesrat ließ entsprechende Gesetzespläne am Freitag passieren, damit eine EU-Richtlinie zum Schutz von EU-Bürgern in außereuropäischen Staaten in deutsches Recht umgesetzt wird. Durch die Gesetzesänderung sollen alle EU-Bürger gleichgestellt werden. Wenn ein deutscher Staatsbürger im Ausland Hilfe benötigt, es dort aber keine deutsche Botschaft gibt, kann er bereits jetzt die konsularische Unterstützung anderer EU-Mitgliedsstaaten in Anspruch nehmen. (dpa/jW)