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Urteil gegen Exchefs von Sal. Oppenheim

Karlsruhe. Das Untreue-Urteil des Kölner Landgerichts gegen vier frühere Manager der Privatbank Sal. Oppenheim vom Juli 2015 ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf am Mittwoch in Karlsruhe die Revision der Staatsanwaltschaft. Drei Angeklagte waren zu Freiheitsstrafen auf Bewährung und ein vierter Exmanager zu zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. In dem Fall ging es um Millionenverluste im Zusammenhang mit dem früheren Karstadt-Mutterkonzern Arcandor, die fast zum Zusammenbruch des Bankhauses geführt hatten, sowie um ein verlustreiches Immobiliengeschäft. Der Gesamtschaden betrug fast 84 Millionen Euro. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 15.03.2018, Seite 5, Inland

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