-
15.03.2018
- → Inland
Umwelthilfe will Urteil in NRW zwangsvollstrecken
Düsseldorf. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will erneut vor Gericht ziehen. Sie werde die Zwangsvollstreckung des Leipziger Gerichtsurteils zur Luftreinhaltung in Düsseldorf beantragen, teilte die Umwelthilfe am Mittwoch mit. Denn NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) weigere sich, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts anzuerkennen. Laschet hatte am Freitag erklärt, er halte Dieselfahrverbote in NRW für unverhältnismäßig und habe das auch der an seine Weisungen gebundenen Bezirksregierung Düsseldorf erläutert. Falls die Bezirksregierung Fahrverbote verhängen sollte, »gäbe es die rechtliche Möglichkeit, das zu untersagen«. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!