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Prozess

Hintergrund: Der Anschlag

Im Prozess um den Sprengstoffanschlag von Düsseldorf-Wehrhahn sind bisher kaum neue Details bekannt geworden. Seit Ende Januar dieses Jahres muss sich Ralf S. vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf wegen des am 27. Juli 2000 am S-Bahnhof Düsseldorf-Wehrhahn verübten Bombenattentats verantworten. Opfer der ferngezündeten Rohrbombe waren Auswanderer aus der ehemaligen Sowjetunion, unter ihnen Mitglieder jüdischer Gemeinden, gewesen. Zehn Menschen wurden teils schwer verletzt. Eine Frau verlor ihr ungeborenes Baby.

Der ehemalige Bundeswehrsoldat S. betrieb zur damaligen Tatzeit einen »Survival Security & Outdoor«-Laden auf der Gerresheimer Straße, in unmittelbarer Nähe zur S-Bahnstation Wehrhahn im Stadtteil Flingern. Vor Gericht bestritt der Angeklagte bisher die Tat, mit der er jedoch 2014 gegenüber einem Mithäftling geprahlt haben soll. Die Arbeit der Ermittlungsbehörden wirft viele Fragen auf. Als gesichert gilt, dass V-Leute des nordrhein-westfälischen Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) nah an S. dran gewesen sein sollen. So habe André M., der beim LfV den Decknamen »Apollo« getragen haben soll, im Sommer 2000 für S. gearbeitet. Auch die zum Zeitpunkt der Tat noch existierende neofaschistische »Kameradschaft Düsseldorf« war offenbar Ziel von Überwachungsmaßnahmen des LfV und auch von Ermittlungen der Düsseldorfer Polizei gewesen.

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Trotzdem hatten Vertreter aus Politik und Justiz schon kurz nach dem Anschlag die Existenz einer neofaschistischen Szene in Düsseldorf bestritten. Dabei erinnerten Antifaschisten immer wieder daran, dass die Düsseldorfer Neonazigruppierungen zum Tatzeitpunkt sehr umtriebig waren. So wohnten im Stadtteil Flingern viele Mitglieder der »Kameradschaft Düsseldorf«, das »Nationale Infotelefon Rheinland« war in einem Zimmer des »Kameradschaftsführers« auf der Birkenstraße ansässig.

Am vergangenen Freitag bezeichnete ein ehemaliger Oberfeldwebel der Bundeswehr den Angeklagten im Prozess als »durchgeknallt«. Diese Beschreibung mag für S. ebenso richtig sein wie der Hinweis darauf, dass der Beschuldigte auch im Neonazispektrum als Einzelgänger galt. Wie Düsseldorfer Antifaschisten jedoch in einem von ihnen zum Prozessauftakt verteilten Flugblatt zutreffend feststellten, war er »Teil der damals hochaktiven und in Aufbruchstimmung befindlichen Düsseldorfer Neonaziszene und pflegte gute Kontakte zu deren ›Kameradschaftsführer‹ Sven Skoda«. Für fragwürdig halten die Antifaschisten den Umstand, dass ein stadtteilbekannter Neonazi an einem Werktag nachmittags angeblich einen Sprengsatz auf einem S-Bahnhof in der Nähe seiner Wohnung anbringen und auf Sichtkontakt zünden habe können, ohne dabei gesehen zu werden. (bern)

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Erschienen in der Ausgabe vom 19.02.2018, Seite 3, Schwerpunkt

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