17.01.2018
Volksverhetzung
Rechte Opfermythen
Stuttgarter »Altermedia«-Prozess neigt sich dem Ende zu
Von Sebastian Lipp, Stuttgart
Die Angeklagten müssten sich »lediglich wegen ihrer Gesinnung hier verantworten«, behauptete der Neonazianwalt Alexander Heinig im »Altermedia«-Prozess vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart am Donnerstag vergangener Woche. Die Bundesanwaltschaft wirft seinem Mandanten Ralph-Thomas K. und drei Mitangeklagten vor, durch den Betrieb der Internetplattform »Altermedia Deutschland« eine kriminelle Vereinigung gemäß Paragraph 129 des Strafgesetzb...
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