13.01.2018
Sanktionen
Freifahrt ins Kittchen
Weil sie sich kein Bahnticket leisten können, sitzen Tausende Schwarzfahrer in deutschen Gefängnissen. Den Staat kostet es Millionen
Von Ralf Wurzbacher
Wer in Deutschland wiederholt bei der »Beförderungserschleichung«, sprich beim Schwarzfahren, erwischt wird und die fällige Geldstrafe nicht begleichen kann, wandert ins Gefängnis. Nach Paragraph 265 a Strafgesetzbuch (StGB) kann die Justiz Betroffene bis zu einem Jahr wegschließen. Nur Einzelfälle? Von wegen: Laut Berliner Justizverwaltung saßen im Jahresverlauf 2017 rund 1.500 Schwarzfahrer in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Plötzensee ein, im Schnitt für 40 Tage....
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