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09.01.2018
BVB-Prozess

Aktiengewinne als Terrormotiv

Prozess um Anschlag auf BVB-Bus: Angeklagter bestreitet Tötungsabsicht

Die Bomben, mit denen im April 2017 der Anschlag auf die Mannschaft von Borussia Dortmund verübt wurde, waren nach Ansicht eines Ermittlers des Bundeskriminalamts eine tödliche Gefahr. Im Prozess vor dem Dortmunder Schwurgericht sagte der Zeuge am Montag, ein Gutachter habe errechnet, dass tödliche Verletzungen ab einer Aufprallenergie von 79 Joule zu erwarten gewesen seien. Tatsächlich sei jeder einzelne der mehr als 100 Stahlbolzen aus den Sprengsätzen mit einer E...

Artikel-Länge: 2072 Zeichen

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