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19.12.2017
Belgien

Sieches Arbeitsrecht

In Belgien müssen sich genesende Langzeitkranke künftig einem »Reintegrationstest« unterziehen. Hat ein Betrieb keinen passenden Job für sie, kann er sie feuern

Von Gerrit Hoekman
Belgische Unternehmen können ab Januar Mitarbeiter, die länger als zwei Jahre krank sind, zu einem »Reintegrationstest« bitten. Dabei soll unter Hinzuziehung von angeblich unabhängigen Ärzten geklärt werden, ob der Beschäftigte in der Lage ist, eine andere Arbeit im Betrieb zu übernehmen. Der christliche Gewerkschaftsbund »Confédération des Syndicats Chrétiens« (CSC) fürchtet deshalb nun eine Entlassungswelle. Von der Aufforderung, sich dem Test zu stellen, dürften ...

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