Zum Inhalt der Seite

Enteignung von DDR-Rentnern rechtens

Karlsruhe. Die Kappung von Renten hochrangiger DDR-Funktionäre verstößt nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts nicht gegen das Grundgesetz. Beschwerden dagegen nahm Karlsruhe nicht zur Entscheidung an, wie aus zwei am Mittwoch veröffentlichten Beschlüssen vom 9. November hervorgeht. Die Kläger sind ein ehemaliger stellvertretender Minister und die Witwe eines Staatsanwalts.

Der Gesetzgeber durfte demnach bei der Übertragung von Rentenansprüchen im Zuge des Anschlusses der DDR an die BRD Entgelte aus Zusatzversorgungssystemen auf den Durchschnittsverdienst der Beschäftigten in der DDR im jeweiligen Kalenderjahr kürzen. Die Richter erklärten, Beschränkungen und Kürzungen seien berechtigt, sofern dies dem Gemeinwohl diene, besonders der Abschaffung ungerechtfertigter und dem Abbau überhöhter Leistungen. (dpa/jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 14.12.2017, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen