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Auch Muslime müssen vor Gericht aufstehen

Karlsruhe. Auch religiöse Menschen müssen sich bei Gericht erheben. Jedenfalls im konkreten Fall wies das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss eine dagegen gerichtete Beschwerde ab. Der klagende Muslim habe nicht begründen können, dass ihm nur erlaubt sei, sich vor Allah zu erheben, nicht aber vor Richtern im Gerichtssaal (Az: 2 BvR 1366/17). Der Mann hatte sich 2016 beim Amtsgericht Mannheim aus religiösen Gründen geweigert, anlässlich der Vereidigung eines Zeugen und bei der Urteilsverkündung aufzustehen. Gegen das verhängte Ordnungsgeld von 330 Euro war der Mann vor das BVerfG gezogen. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 24.11.2017, Seite 4, Inland

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