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2,5-Prozent-Klausel verfassungswidrig

Münster. Die vom Landtag in Düsseldorf beschlossene 2,5-Prozent-Hürde bei der Wahl von Gemeinderäten und Kreistagen in Nordrhein-Westfalen ist verfassungswidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof in Münster in einem Urteil am Dienstag verkündet. Durch die Sperrklausel sollten Parteien mindestens 2,5 Prozent der Stimmen benötigen, um in einen Gemeinderat oder einen Kreistag zu kommen. Die Regelung verletze aber den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit, sagte die Vorsitzende Richterin Ricarda Brandts am Dienstag. Mehrere Parteien, darunter Die Linke und die Piraten, hatten gegen die Sperrklausel geklagt. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 22.11.2017, Seite 4, Inland

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