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09.11.2017
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Karlsruhe fordert drittes Geschlecht
Karlsruhe. Deutschland als Vorreiter in Europa: Das Bundesverfassungsgericht hat ein drittes Geschlecht für den Eintrag im Geburtenregister gefordert. Intersexuellen Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, solle damit ermöglicht werden, ihre geschlechtliche Identität »positiv« eintragen zu lassen, entschieden die Karlsruher Richter in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Zur Begründung verwies das Gericht auf das Persönlichkeitsrecht. Der Gesetzgeber muss nun bis Ende 2018 eine Neuregelung schaffen, nach der neben »männlich« und »weiblich« als drittes Geschlecht »inter« oder »divers« angegeben werden kann. (AFP/jW)
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