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Aus: Ausgabe vom 01.11.2017, Seite 10 / Feuilleton
Zeitgeschichte

Fritz Bauers Erbe

Die Akten und Tonbandaufnahmen des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses hat die UNESCO am Montag als Weltdokumentenerbe ausgezeichnet. Das teilte das hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst mit. »Die Anerkennung unterstreicht die einzigartige historische und gesellschaftliche Bedeutung der Unterlagen für die Nachkriegsgeschichte und Erinnerungskultur Deutschlands«, sagte Minister Boris Rhein (CDU) Der 1963 bis 1965 verhandelte Prozess gilt als entscheidend für eine kritische Auseinandersetzung in der BRD mit dem deutschen Faschismus. Er wurde maßgeblich vom damaligen hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer angestoßen.

Außerdem als Weltdokumentenerbe aufgenommen wurde das in der Universitätsbibliothek Gießen aufbewahrte Papyrusdokument der »Constitutio Antoniniana«. »Es ist das einzige erhaltene Exemplar des Dokuments, mit dem Kaiser Marcus Aurelius Severus Antoninus Schätzungen zufolge zwischen 212 bis 213 nach Christus sämtlichen freien Bewohnern des Römischen Reichs das Bürgerrecht verlieh«, teilte Rhein mit. Damit sei erstmals ein einheitlicher Bürgerstatus für Millionen von Menschen unterschiedlicher Kulturen auf drei Kontinenten geschaffen worden. (dpa/jW)

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