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Instagram auf BRD-Recht gestutzt

Berlin. Verbraucherschützer haben die Rechte von Nutzern gegenüber der Internetplattform Instagram in Deutschland gestärkt. Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) am Montag mitteilte, bemängelte er in einer Abmahnung 18 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbedingungen sowie ein unvollständiges Impressum. Das zum Facebook-Konzern gehörende Netzwerk gab demnach personenbezogene Daten an Werbepartner weiter, ohne dass die Nutzer dem zugestimmt hatten, verfügte über weitgehende Nutzungsrechte an deren auf Instagram veröffentlichten Inhalten und brauchte Werbung nicht zu kennzeichnen. Laut VZBV gab das kalifornische Unternehmen eine Unterlassungserklärung ab und muss nun bis zum Jahresende die beanstandeten Vertragsbedingungen anpassen und sich an BRD-Recht halten. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 17.10.2017, Seite 4, Inland

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