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23.09.2017
Ausgrenzung

Enteignung im Staatsauftrag

Gericht: Familie muss erst Auto zu Geld machen, um Hartz IV zu bekommen

Von Susan Bonath
Viele Jahre lang hat ein 54jähriger Vater mit seinem Einkommen seine dreiköpfige Familie ernährt. 2014 verlor er dann plötzlich seinen Job. Das eine Jahr, in dem er Arbeitslosengeld I erhielt, war schnell vorbei. Eine neue Stelle fand er nicht. Die Familie musste Hartz IV beantragen, um über die Runden zu kommen. Doch das Jobcenter Wolfsburg verweigerte ihr die Leistung. Sie müsse erst ihr kleines Vermögen aufbrauchen, das sie sich während der Erwerbstätigkeit des M...

Artikel-Länge: 2575 Zeichen

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