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24.08.2017
Hartz IV

Behördenwillkür gebremst

Bundesverfassungsgericht: Erwerbslose dürfen nicht wegen eines puren Verdachts der Gefahr der Obdachlosigkeit ausgesetzt werden

Von Susan Bonath
Während ein höchstrichterliches Urteil darüber, ob Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher mit dem Grundgesetz vereinbar sind, weiterhin auf sich warten lässt, sprach das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Betroffenen nun mehr Schutz vor Obdachlosigkeit zu. In Eilverfahren zur Übernahme der Wohn- und Heizkosten sei es die Pflicht von Sozialgerichten, den Einzelfall genau zu prüfen. Sie dürften sich in ihren Entscheidungen nicht darauf beziehen, ob der Vermieter bereits Rä...

Artikel-Länge: 4623 Zeichen

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